Informationen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
extreme Wetterlagen wie beispielsweise Sturm, starker Schneefall oder Glatteis treten manchmal in unerwarteter Stärke auf. Sie werden zwar durch die Wettervorhersagen in der Regel rechtzeitig angekündigt, es lässt sich jedoch oft nur schwer beurteilen, wie sie sich zu verschiedenen Zeiten in den einzelnen Stadtgebieten auswirken.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, in welcher Form der Unterricht in den Schulen der Stadt Bremerhaven im Falle einer extremen Wetterlage durchgeführt wird:
1. Sturm, starker Schneefall oder Glatteis
Zeichnet sich eine extreme Wetterlage ab, so werden alle Schulen über einen veränderten Unterrichtsbetrieb durch das Schulamt informiert. Soweit erkennbar, wird diese Mitteilung bis spätestens 12 Uhr des Vortages an die Schulen erfolgen. Die Schulen informieren die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler zeitnah über den veränderten Unterrichtsbetrieb.
Die Mitteilung wird über die schulüblichen Meldeverfahren bekannt gegeben (Homepage, itslearning, schulcloud, ….). es finden keine Mitteilungen über Radiodurchsage statt.
Während der Extremwetterlage erhalten alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Fernunterricht. Die Präsenzpflicht in der Schule wird für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Für die einzelnen Schulstufen gilt das Folgende:
Grundschulen
• An den Grundschulen erhalten die Schülerinnen und Schüler entweder ein Materialpaket für die häusliche Bearbeitung oder aber der Unterricht findet von Zuhause aus in digitaler Form statt.
• Auf Wunsch der Eltern ist es den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, für die Bearbeitung der Aufgaben beziehungsweise für die Teilnahme an dem digitalen Unterricht in ihre Schule zu kommen.
Die Betreuungs- und Aufsichtspflicht der Schule orientiert sich in diesem Fall zeitlich an der jeweiligen Schulform (Verlässliche Grundschule, Offene Ganztagsschule, Gebundene Ganztagsschule). Bitte beachten: die Fahrdienste fahren nicht. Für Schüler:innen aus dem Bereich Wahrnehmung und Entwicklung wird ein Betreuungsangebot in allen Jahrgängen vorgehalten.

Schulen der Sekundarstufe I (Oberschulen, Lloyd Gymnasium Jg. 5 bis 9) In den Schulen der Sekundarstufe I findet Fernunterricht in digitaler Form statt. Auf Wunsch der Eltern ist den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 zu ermöglichen, für die Teilnahme an dem digitalen Fernunterricht ihre jeweilige Schule aufzusuchen.
Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufen, Berufsbildende Schulen)
In den Schulen der Sekundarstufe II sowie auch an der Erwachsenenschule (Abendschule) erfolgt digitaler Fernunterricht gemäß dem Stundenplan durch die jeweiligen Fachlehrkräfte.
2. Hohe Außentemperaturen
Hohe Außentemperaturen wirken sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Räumlichkeiten in unseren Schulen aus, weshalb sich der Unterrichtsbetrieb in diesen Fällen an den baulichen Gegebenheiten der einzelnen Schule orientieren muss.
Grundsätzlich werden alle Schulen Vorkehrungen treffen, um auch bei hohen Außentemperaturen einen angemessenen Unterrichtsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Lehrkräfte werden dafür beispielsweise die Durchführung ihres Unterrichts in Form, Ort und Tempo den klimatischen Verhältnissen anpassen und auf eine eventuell verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler selbstverständlich Rücksicht nehmen. Das gilt insbesondere für den Sportunterricht.
Geplante Leistungsüberprüfungen wie Klassenarbeiten oder Klausuren werden verschoben, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Eine wärmebedingte Verkürzung der Unterrichtsstunden oder die vorzeitige Beendigung des Unterrichts („Hitzefrei“) erfolgt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durch die Schulaufsicht.
Sofern Schülerinnen und Schülern gesundheitliche Gefahren durch die Hitze drohen beispielsweise aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen), können sie für diesen Tag von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Im Rahmen der Möglichkeiten der Schule erhalten sie dann Fernunterricht.
3. Smog
Für den sehr seltenen Fall einer anhaltend hohen Luftbelastung durch Emissionen (Smog) orientiert sich der Unterrichtsbetrieb in den Schulen aller Schulstufen grundsätzlich an Ziff. 1 dieses Informationsschreibens.

Bei Rückfragen zu diesem Informationsschreiben wenden Sie sich doch bitte an die jeweilige Schulleitung oder an die Schulaufsicht.

Hier finden Sie den Elternbrief als Download

 
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