Es ist nicht immer einfach, zu entscheiden, ob ein KiTa- oder Schulbesuch bei bestimmten Krankheitszeichen Ihres Kindes möglich ist oder nicht. Diese Information soll Ihnen dabei helfen.
Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise und Empfehlungen, wenn Sie vor der Frage stehen, ob Ihr Kind in die Einrichtung gehen darf:
- Bei einem oder mehreren dieser Symptome sollte Ihr Kind nicht in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden:
- Fieber = morgens oder am Vorabend Körpertemperatur >38,5 °C
- schwere Atemwegssymptomatik (z.B. starker Husten)
- grippeähnliche Symptome (z.B. Gliederschmerzen, Schüttelfrost, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Kurzatmigkeit)
- starke Halsschmerzen oder starke Schluckbeschwerden Erbrechen und/ oder wiederholter Durchfall
- Wann kann/soll Ihr Kind nach der Erkrankung wieder in die Einrichtung gehen?
Wenn Ihr Kind nach der Erkrankung mindestens 24 Stunden (= 1 Tag) ohne Krankheitszeichen ist, kann es wieder in die Einrichtung gehen.
Achtung: Bei mehrere Tage dauerndem Durchfall oder Erbrechen sollte Ihr KiTa-Kind erst nach 48 Stunden (= 2 Tage) ohne Krankheitszeichen wieder in die Einrichtung gehen.
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat, darf es die Einrichtung wieder besuchen, sobald es nach ärztlichem Urteil nicht mehr ansteckend ist. Hierfür ist keine ärztliche Bescheinigung notwendig, die elterliche Auskunft über das ärztliche Urteil ist in der Regel ausreichend.
Die Kinderarztpraxis informiert Sie zudem, ggf. in Absprache mit dem Gesundheitsamt, falls bei Ihrem Kind weitere Auflagen aufgrund einer Infektionskrankheit zu beachten sind.
- Bei diesen Symptomen darf Ihr Kind die Einrichtung besuchen:
- laufende Nase oder Halskratzen
- einfacher Schnupfen oder leicht gerötete Augen im Rahmen eines Infekts, wenn sich das Kind ansonsten wohl fühlt
- Niesen und Husten aufgrund von Heuschnupfen oder einer Allergie gelegentliches Husten, wenn das Kind ansonsten gesund ist
Bei chronisch kranken Kindern kann es Abweichungen von den Hinweisen und Empfehlungen geben.
Sollten trotz dieser Information Unklarheiten zum Gesundheitszustand Ihres Kindes bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer behandelnden Kinderarztpraxis auf.
Gesundheitsamt Bremerhaven
Wurster Str. 49 | 27580 Bremerhaven
Internet: www.bremerhaven.de