Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*Innen,
aus gegebenem Anlass informiere ich Sie hiermit über das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die 14. Corona-Verordnung der senatorischen Behörde schreibt in § 17 vor:
(2a) In den Gebäuden allgemein- und berufsbildender Schulen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 Absatz 2 Pflicht. Ausgenommen hiervon sind
- Mensen und ähnliche, für Mahlzeiten vorgesehene Bereiche,
- Klassen und Fachräume.
Von der Pflicht befreit sind außerdem
- Schülerinnen und Schüler an Grundschulen,
- Beschäftigte innerhalb ihrer eigenen Büro- und Arbeitsräume.
Abweichend von Satz 2 Nummer 2 kann für einzelne Fachräume im Konzept nach Absatz 2 eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben werden, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen wie geeignete Schutzscheiben oder Trennvorrichtungen ausreichen.
Ich bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Verfahrensweise in der Johann – Gutenberg – Schule. Bitte unterrichten Sie Ihre Kinder über die beschriebene Notwendigkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Götz
(Schulleiter)